Krankenkassenleistungen
Wenn physiotherapeutische Behandlungen von einem Arzt verordnet werden, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Vertragsarzt (Kassenarzt) handelt, ganz gleich ob Facharzt oder Hausarzt. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen auf ärztlicher Verordnung an.
Kostenübernahme für Physiotherapie
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden im Allgemeinen folgende physiotherapeutischen Leistungen übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl der gängigsten verordnungsfähigen Therapieformen, die von den Krankenkassen bezahlt werden.
Eigenanteil (Zuzahlung)
Auf jedes Rezept muss ein Eigenanteil (Zuzahlung) erfolgen. Diese Zuzahlung geht direkt an die Krankenkasse und behält nicht Ihr Therapeut ein. Laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) gilt für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.
- Krankengymnastik
- Krankengymnastik nach Bobath
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- Klassische Massage
- Bindegewebsmassage
- Zentrifugalmassage
- Schlingentischtherapie
- Ultraschall
- Elektrotherapie
- Moorpackungen
- Wärmetherapie mittels Rotlicht
- Kryotherapie
- Hausbesuche
Besteht die Möglichkeit auf eine Zuzahlungsbefreiung?
Grundsätzlich, kann man diese Frage mit „Ja“ beantworten. Das ein Patient keine übermäßigen finanziellen Belastungen durch seine Erkrankung tragen muss, dafür soll die sogenannte Belastungsgrenze sorgen.
Diese gilt jeweils pro Kalenderjahr. Die Bruttohaushaltseinnahmen des volljährigen Patienten sind für die Berechnung der Belastungsgrenze relevant. 2% der Bruttohaushaltseinnahmen dürfen die Eigenaufwendungen höchstens betragen. Zusammengerechnet werden alle erbrachten Eigenleistungen für Arzneien, Physiotherapeut, Zuzahlungen bei Aufenthalten im Krankenhaus, medizinische Hilfs- und Heilmittel, Kosten für häusliche Pflege und auch für Krankenfahrten, die im entsprechenden Kalenderjahr angefallen sind, um den finanziellen Aufwand festzustellen.
Bei chronischen Erkrankungen des Patienten. Die Grenze liegt sogar bei nur 1% der Bruttohaushaltseinnahmen, wenn der Patient an chronischen Erkrankungen leidet. Außerdem gelten die geringeren Belastungsgrenzen auch bei Patienten, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.
Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, muss der GKV-Versicherte mittels Quittungen seine relevanten Ausgaben gegenüber der Krankenkasse belegen, die im Kalenderjahr geleistet wurden. Außerdem sind Kassenpatienten verpflichtet einen Einkommensnachweis vorlegen.
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung erhalten haben, beachten Sie bitte, dass eine Verordnung nur 28 Tage gültig ist und in vielen Praxen Wartezeiten bis zu 3 Wochen üblich sind.
Sollten Sie ihr Rezept von einer Klinik erhalten, achten Sie bitte darauf ob es ein „Entlassmanagement“ ist. Diese Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Ansonsten sind diese Rezepte ungültig.
Unser Tipp:
Wenn Sie wissen, dass Sie operiert werden, vereinbaren Sie am besten sofort die Termine mit Ihrem Physiotherapeuten.
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In unserer Praxis bieten wir Ihnen in einer angenehmen Atmosphäre eine therapeutische Rundumversorgung für Körper, Geist und Seele.
Präventionskurse
Neben unseren physiotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen bieten wir zusätzlich auch ein breites Spektrum an Präventionskursen für Sie an.
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Erfahren Sie mehr zu den Themen ärztlichen Verordnungen, unseren Gepflogenheiten bei der Vereinbarung von Terminen und unserem Hygienekonzept.